Planungs- und Baurecht (Baubewilligung: Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, Erschliessungsstrasse und Brücke) | Planungs- und Baurecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
III 2018 13Entscheid vom 17. Oktober 2018Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentRuth Mikšovic-Waldis, RichterinMonica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Josef Mathis, GerichtsschreiberParteienA.________,Beschwerdeführer,gegenGemeinderat Morschach,Amt für Raumentwicklung ARE,Bezirksrat Schwyz,,Regierungsrat des Kantons SchwyzVorinstanzenEinfache Gesellschaft B.________,bestehend aus:C.________,D.________,E.________,Beschwerdegegner,alle vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. DA.________,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung: Neubau von sechsMehrfamilienhäusern, Erschliessungsstrasse und Brücke)Sachverhalt:A.Am 8. Juli 2014 reichten die einfache Gesellschaft B.________ und die Flurgenossenschaft B.________ beim Gemeinderat Morschach das Baugesuch für den Abbruch der Scheune und den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern (A1/A2, B1-B4, alles Erstwohnungen), inklusive Strasse, Bachverbauung und Brücken, auf den Grundstücken KTN 001.________ (10'733 m2) und KTN 002.________ (43 m2), B.________, Morschach ein. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze von KTN 001.________ verläuft der F.________bach. Die beiden Grundstücke KTN 001.________ und KTN 002.________ befinden sich in der Wohnzone W3 im Geltungsbereich des Gestaltungsplans B.________ (vom Regierungsrat genehmigt mit RRB Nr. 793/2009 vom 7.7.2009) sowie im BLN-Gebiet Nr. 1606 (Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi).Das Bauvorhaben wurde im Amtsblatt (…) unter Hinweis auf die gleichzeitige Publikation für die Verlegung eines landwirtschaftlichen Fahrwegs mit Stütz- und Schutzmauer (…) publiziert und öffentlich aufgelegt. Innert Frist erhoben neben Dritten auch A.________ gemeinsam mit weiterenMiteinsprechern Einsprache.Am 21. Dezember 2015 reichten die einfache Gesellschaft B.________ und die Flurgenossenschaft B.________ eine Projektänderung (Projektänderungen Brücken, Strasse, Bachverbauung und Werkleitungen) ein, welche im Amtsblatt (…) publiziert und öffentlich aufgelegt wurde. Hiergegen erhoben neben Dritten auch A.________ gemeinsam mit ihrenMiteinsprechern erneut Einsprache.Mit Beschluss (BRB) Nr. 21/2016 vom 19. Februar 2016 stimmte der Bezirksrat Schwyz dem Neubau der Brücke über den F.________bach unter Auflagen zu. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) erteilte mit Gesamtentscheid B2014-0902 vom 24. März 2016 die kantonale Baubewilligung unter Auflagen und Nebenbestimmungen. Gestützt auf diese beiden Bewilligungen erteilte der Gemeinderat Morschach mit Beschluss (GRB) B.2.2.2 2016-0313 vom 27. April 2016 die Baubewilligung wie folgt:1.1Im Sinne der Erwägungen (…) wird der Einfachen Gesellschaft B.________ (…) die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Stall sowie den Neubau von sechs MFH (A1 und A2 sowie B1 bis B4), dies gemäss Projektänderung vom 30.11.2015, inkl. Erschliessungsstrasse und Brücke, aber ohne Bachverbauung/Holzkastensperren und ohne neuen Fussgängersteg (…) unter Bedingungen und Auflagen erteilt.1.2Für diejenigen Teile der Erschliessungsbrücke über den F.________bach, die nicht bereits im Gestaltungsplan vorgegeben sind, wird unter Hinweis auf den kantonalen Gesamtentscheid, E. II/ Ziff. 1, gestützt auf
III 2018 13
Entscheid vom 17. Oktober 2018
Besetzung
lic.iur. Achilles Humbel, Präsident
Ruth Mikšovic-Waldis, RichterinMonica Huber-Landolt, Richterin
lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber
Parteien
A.________,Beschwerdeführer,
gegen
Gemeinderat Morschach,Amt für Raumentwicklung ARE,Bezirksrat Schwyz,,Regierungsrat des Kantons SchwyzVorinstanzenEinfache Gesellschaft B.________,bestehend aus:C.________,D.________,E.________,Beschwerdegegner,alle vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. DA.________,
Gemeinderat Morschach,
Amt für Raumentwicklung ARE,
Bezirksrat Schwyz,,
Regierungsrat des Kantons Schwyz
Einfache Gesellschaft B.________,bestehend aus:C.________,D.________,E.________,
C.________,
D.________,
E.________,
Gegenstand
Planungs- und Baurecht (Baubewilligung: Neubau von sechsMehrfamilienhäusern, Erschliessungsstrasse und Brücke)